Ratgeber · Gesetzgebung

Gebäudemodernisierungsgesetz - was kommt auf Eigentümer zu?

Das Gebäudeenergiegesetz, die kommunale Wärmeplanung und geplante Änderungen durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz sorgen für viele Fragen. Für Eigentümer zählt vor allem: Was gilt jetzt, was kann kommen und wie plant man ohne Aktionismus?

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Rund um das Heizen und Sanieren kursieren viele Begriffe: Gebäudeenergiegesetz, kommunale Wärmeplanung, 65-Prozent-Regel, Gebäudemodernisierungsgesetz. Für Eigentümer ist wichtig zu unterscheiden: Was gilt heute bereits verbindlich, und was ist als Eckpunkt für ein neues Gesetz angekündigt?

Dieser Artikel ordnet den Stand April 2026 ein. Er ersetzt keine Rechtsberatung, hilft aber bei der praktischen Frage, ob man jetzt handeln, abwarten oder zunächst planen sollte.

Was gilt aktuell noch?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt weiterhin. Es enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, an Energieausweise und an den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung. Die Regelungen zum erneuerbaren Heizen gelten seit dem 1. Januar 2024.

Nach geltendem GEG geht es beim Heizungstausch grundsätzlich darum, neue Heizungen schrittweise auf erneuerbare Energien auszurichten. Neubauten in Neubaugebieten sind bereits erfasst. Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken hängen Fristen und Anforderungen eng mit der kommunalen Wärmeplanung zusammen.

Was wurde 2026 als Eckpunkte vorgestellt?

Die Koalitionsfraktionen haben am 24. Februar 2026 Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz vorgestellt. Nach Darstellung des Bundesbauministeriums soll das neue Gesetz technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher werden.

Zentral ist: Die bisherige 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch soll künftig entfallen. Moderne Gas- und Ölheizungen sollen nach den Eckpunkten wieder zulässig sein. Ab 2029 soll bei Öl und Gas aber ein verbindlicher Bioanteil beziehungsweise Anteil klimafreundlicher Brennstoffe hinzukommen.

Wichtig: Eckpunkte sind noch kein fertiges Gesetz. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung bleibt die jeweils aktuelle Rechtslage maßgeblich. Für Investitionsentscheidungen sollte man deshalb beides betrachten: geltendes Recht und absehbare politische Richtung.

Was bedeutet das für Eigentümer?

Die vorgestellten Eckpunkte sprechen für mehr Wahlfreiheit beim Heizungstausch. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass jede Heizungsart wirtschaftlich gleich sinnvoll ist. Fossile Brennstoffe bleiben abhängig von Brennstoffpreisen, CO2-Kosten und künftigen Beimischungsanforderungen.

Gleichzeitig bleibt die Wärmepumpe nach den Eckpunkten ein zentral gefördertes System. Auch Wärmenetze, Hybridlösungen, Biomasse oder andere technische Lösungen können je nach Gebäude sinnvoll sein.

Was ist mit Öl- und Gasheizungen?

Bestehende funktionierende Heizungen müssen nach den Eckpunkten nicht pauschal ausgetauscht werden. Beim neuen Einbau sollen Eigentümer mehr Entscheidungsfreiheit erhalten. Wer eine neue Öl- oder Gasheizung in Betracht zieht, sollte die geplante Bio-Treppe ab 2029 und mögliche Preisrisiken trotzdem mit einrechnen.

Praktisch heißt das: Nicht nur die Anschaffungskosten vergleichen, sondern auch Betriebskosten, Brennstoffrisiken, mögliche Förderfähigkeit und die langfristige Entwicklung des Gebäudes betrachten.

Wie sollten Eigentümer jetzt vorgehen?

Sinnvoll ist eine nüchterne Bestandsaufnahme:

  • Wie alt ist die Heizung und wie zuverlässig läuft sie noch?
  • Welche Vorlauftemperaturen benötigt das Gebäude?
  • Ist ein Anschluss an ein Wärmenetz realistisch?
  • Welche Maßnahmen an Dach, Fassade, Kellerdecke oder Fenstern senken die Heizlast?
  • Welche Fördermittel kommen für Heizung oder Gebäudehülle infrage?

Auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, ob ein kurzfristiger Heizungstausch, eine Heizungsoptimierung oder zunächst ein Sanierungsfahrplan sinnvoller ist.

Fazit

Die Gesetzeslage ist in Bewegung, aber sie zwingt nicht zu hektischem Handeln. Wer sein Gebäude fachlich einordnet, kann Investitionen besser planen und vermeidet Entscheidungen, die später nicht mehr zum Gebäude, zur Förderung oder zur kommunalen Wärmeplanung passen.

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Ich ordne mit Ihnen ein, welche gesetzlichen Punkte relevant sind und welcher nächste Schritt technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.

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