Energieausweis für Wohngebäude · dena-Experte

Energieausweis
Hannover.
Rechtssicher erstellt.

Ob Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Ich prüfe die passende Ausweisart für Ihr Gebäude und erstelle den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis für Verkauf, Vermietung oder Bestand.

Ausweisarten ansehen
A+–H
Energieeffizienz
klassen
10 J.
Gültigkeit
des Ausweises
GEG
Gesetzlich
vorgeschrieben
Rechtssichere Erstellung GEG-konform, DENA-zertifiziert
Ausweisart-Prüfung Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
Digital bereitgestellt Schnell & unkompliziert
Das leistet der Energieausweis
Gesetzlicher Nachweis nach GEG
Energieeffizienzklasse A+ bis H
Pflicht bei Verkauf und Vermietung
10 Jahre gültig
Kurz erklärt

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein gesetzlicher Nachweis zur energetischen Einordnung eines Gebäudes. Er zeigt den Energiebedarf oder Energieverbrauch und ordnet das Gebäude einer Effizienzklasse von A+ bis H zu.

Bei Verkauf, Vermietung oder Neuverpachtung ist ein gültiger Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben und muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen.

Wichtig zu wissen: Ein Energieausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes und zeigt, wo es steht. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, erfordert eine echte Energieberatung.

Energetische Einordnung auf einen Blick

Effizienzkennwert und Effizienzklasse schaffen Transparenz für Eigentümer, Käufer und Mieter.

Rechtssicherheit bei Verkauf und Vermietung

Fehlt der Ausweis, drohen Bußgelder. Rechtzeitige Erstellung schützt vor Abmahnungen und Verzögerungen.

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Ausweisart, Kennwert, Effizienzklasse und Energieträger müssen in Anzeigen ausgewiesen werden.

Ausweisarten

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Je nach Gebäudetyp, Baujahr und Datenlage kommt eine der beiden Varianten in Frage. Ich prüfe vorab, welche zulässig und fachlich sinnvoll ist.

Verbrauchsausweis

Auf Basis tatsächlicher Verbrauchsdaten

  • Basiert auf dokumentierten Verbräuchen der letzten 3 Jahre
  • Geeignet bei belastbarer Datenlage
  • Beeinflusst durch das Nutzerverhalten
  • In vielen Fällen die schnellere Variante

Welche Variante rechtlich zulässig und fachlich sinnvoll ist, hängt von Gebäudetyp, Baujahr und Anzahl der Wohneinheiten ab. Diese Prüfung erfolgt vor der Erstellung.

Wann wird er benötigt?

Typische Anwendungsfälle

Ein Energieausweis ist mehr als ein Pflichtdokument und sollte rechtzeitig vorliegen.

Verkauf

Beim Verkauf eines Wohngebäudes ist ein gültiger Energieausweis Pflicht und sollte spätestens bei der Besichtigung vorliegen.

Vermietung

Auch bei Neuvermietung ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben und gehört zu einem sauberen Vermarktungsprozess.

Immobilienanzeige

Ausweisart, Kennwert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse müssen in Anzeigen angegeben werden.

Besichtigung & Vertragsabschluss

Der Ausweis muss Interessenten rechtzeitig vorgelegt und bei Abschluss übergeben werden.

Neubau

Bei neu errichteten Gebäuden wird ein Energiebedarfsausweis auf Grundlage der energetischen Eigenschaften ausgestellt.

Gültigkeit & Erneuerung

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Nach größeren energetischen Änderungen kann eine Erneuerung erforderlich werden.

Praktisch für die Anfrage

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nicht alles muss sofort vollständig vorliegen. Ich erkläre, was im konkreten Fall wirklich gebraucht wird.

1
Grunddaten zur Immobilie

Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten, Wohnfläche und grundlegende Angaben zum Gebäudetyp, für die rechtliche Einordnung der zulässigen Ausweisart.

2
Verbrauchsdaten (bei Verbrauchsausweis)

Heiz- und Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre, also Gas- oder Ölabrechnungen, Fernwärmedaten oder Stromzähler.

3
Angaben zur Heizungsanlage

Energieträger, Baujahr der Anlage und ggf. technische Unterlagen. Für den Bedarfsausweis sind Details zu Wärmeschutz und Anlagentechnik relevant.

4
Pläne oder Fotos (hilfreich, nicht zwingend)

Grundrisse, Schnitte oder Fotos sind hilfreich, aber nicht immer nötig. Was tatsächlich benötigt wird, hängt von der passenden Ausweisart ab.

FAQ

Häufige Fragen zum Energieausweis

Ein Energieausweis ist erforderlich, wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder neu verpachtet wird. Auch bei Neubauten muss er erstellt werden. Er sollte bereits bei der Besichtigung vorliegen oder spätestens beim Vertragsabschluss übergeben werden.
Der Verbrauchsausweis basiert auf tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten Jahre. Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude rechnerisch anhand von Bauweise, Hülle und Anlagentechnik. Welche Variante zulässig und sinnvoll ist, hängt vom konkreten Gebäude ab.
Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig, sofern am Gebäude keine grundlegenden energetischen Änderungen vorgenommen werden.
Nein. Der Energieausweis ist kein Förderinstrument, sondern ein gesetzlicher Nachweis. Für Förderprogramme ist in der Regel eine Energieberatung oder ein individueller Sanierungsfahrplan erforderlich.
Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Fachpersonen ausgestellt werden, z. B. von Energieberatern, Ingenieuren oder Architekten mit entsprechender Berechtigung nach GEG. Als eingetragener dena-Energieeffizienz-Experte bin ich zur Ausstellung berechtigt.
Typischerweise: Ausweisart, Energiekennwert, wesentliche Energieträger, Baujahr, Energieeffizienzklasse, Ablaufdatum sowie die Registriernummer. Diese Angaben sind auch für Immobilienanzeigen relevant.
Nein. Ein Energieausweis bewertet den energetischen Zustand, enthält aber keinen individuellen Sanierungsplan. Er zeigt, wo das Gebäude steht, nicht wie es verbessert werden sollte. Dafür ist eine echte Energieberatung deutlich wertvoller.

Energieausweis anfragen

Kostenlos und unverbindlich – ich prüfe vorab, welche Ausweisart für Ihr Gebäude zulässig und sinnvoll ist.