Zertifizierter Energieeffizienz-Experte – dena / BAFA / KfW

Förderberatung
Hannover.
Mehr herausholen.

Förderprogramme folgen klaren Regeln. Wer sie kennt, holt deutlich mehr heraus. Als eingetragener Energieeffizienz-Experte begleite ich Sie vom ersten Schritt bis zur Auszahlung.

Fördermöglichkeiten ansehen
70%
Förderung auf
Einzelmaßnahmen
60.000
€ max. förderfähige
Kosten je WE
+5%
Extra-Bonus
mit iSFP

Beratung & iSFP

Bis 50% der Beratungskosten gefördert

50%

Einzelmaßnahmen

Bis 60.000 € förderfähige Kosten je WE

60T

Effizienzhauskredit

Bis 150.000 € je WE mit Tilgungszuschuss

150T
Zertifizierungen
Eingetragen dena-Expertenliste BAFA-anerkannt KfW-zugelassen Unabhängige Beratung

Die Rolle des Energieeffizienz-Experten

Was ich für Ihren Förderprozess leiste

Förderprogramme setzen eine fachlich und formal korrekte Vorbereitung voraus. Ohne die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist eine Förderung in vielen Fällen gar nicht möglich.

Unabhängige fachliche Einordnung

Objektive Bewertung der geplanten Maßnahmen, ohne Abhängigkeit von Handwerkern oder Herstellern. Klare Aussage darüber, welche Fördermöglichkeiten realistisch sind.

Technische Prüfung und Dokumentation

Vollständige technische Unterlagen als Grundlage für den Förderantrag. Die Dokumentation muss den Vorgaben der Förderstellen entsprechen. Das stelle ich sicher.

Begleitung bis zur Bestätigung

Nach Umsetzung der Maßnahmen erfolgt die fachliche Bestätigung durch mich als Energieeffizienz-Experten, die formale Voraussetzung für die Auszahlung der Fördermittel.

Zugelassen & eingetragen

Eingetragener dena-Energieeffizienz-Experte

Nur Experten, die auf der offiziellen dena-Expertenliste eingetragen sind, dürfen Förderanträge bei BAFA und KfW stellen und die erforderlichen Bestätigungen ausstellen. Die Eintragung setzt eine anerkannte Ausbildung sowie regelmäßige Weiterbildungen voraus.

Eingetragen auf der dena-Expertenliste (Energieeffizienz-Experte)
BAFA-anerkannt – berechtigt zur iSFP-Antragstellung
KfW-zugelassen – BEG-Antragstellung und Bestätigung
Unabhängig – keine Bindungen an Handwerker oder Hersteller

Was wird gefördert

Förderbereiche im Überblick

Förderungen greifen in unterschiedlichen Bereichen, abhängig von Umfang der Sanierung und dem angestrebten Ziel.

Beratung

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) können nicht nur die Sanierungsmaßnahmen selbst, sondern auch die Beratung, Antragstellung und fachliche Begleitung im Förderprozess mit bis zu 50% gefördert werden.

Bis zu 50% der Beratungskosten

Einzelmaßnahmen

Gefördert werden gezielte Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, etwa Dämmung, neue Fenster oder Heizungsoptimierung. Förderfähig sind Investitionen bis 30.000 €, mit Sanierungsfahrplan sogar bis 60.000 € je Wohneinheit.

Bis 60.000 € je Wohneinheit

Effizienzhaus

Bei einer ganzheitlichen Sanierung wird das Gebäude als Ganzes betrachtet. Die Förderung erfolgt über zinsgünstige KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss, abhängig vom erreichten Effizienzhausniveau bis zu 150.000 € je Wohneinheit.

Bis 150.000 € je Wohneinheit (KfW-Kredit)

Typische Förderhöhen

Was wird wie stark gefördert?

Je nach Maßnahme und Programm sind Zuschüsse in sehr unterschiedlicher Höhe möglich. Hier ein Überblick der gängigsten Einzelmaßnahmen.

Wärmepumpe

bis zu 70% Förderung

Fassadendämmung

bis zu 20% Förderung

Fenstertausch

bis zu 20% Förderung

Dachdämmung

bis zu 20% Förderung

Geschossdeckendämmung

bis zu 20% Förderung

Kellerdeckendämmung

bis zu 20% Förderung

Solarthermie

bis zu 70% Förderung

Biomasseheizung

bis zu 70% Förderung

Sonnenschutz

bis zu 20% Förderung

Angaben beziehen sich auf den Zuschuss auf förderfähige Kosten gemäß BEG-Einzelmaßnahmen. Die zusätzlichen 5% Förderhöhe durch den iSFP mit schon mit eingerechnet. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Förderbedingungen von BAFA und KfW.

So läuft es ab

Der typische Förderprozess

Förderungen folgen einer klaren Reihenfolge. Entscheidend ist, die einzelnen Schritte sinnvoll aufeinander abzustimmen. Ich begleite Sie dabei von Anfang bis Ende.

1

Maßnahmenplanung

Gemeinsame Klärung, welche Sanierungsmaßnahmen grundsätzlich umgesetzt werden sollen, auf Basis einer unabhängigen fachlichen Einschätzung Ihrer Immobilie.

2

Fördercheck & Einordnung

Fachliche Bewertung der geplanten Maßnahmen und Einordnung, welche Fördermöglichkeiten dafür in Frage kommen, mit konkreten Förderquoten und erreichbaren Beträgen.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden
3

Antrag & Vorbereitung

Technische und formale Vorbereitung der Förderanträge als Grundlage für eine regelkonforme Umsetzung. Die Antragstellung erfolgt über die zuständige Förderstelle (BAFA oder KfW).

4

Umsetzung & Bestätigung

Begleitung der Umsetzung und fachliche Bestätigung nach Fertigstellung als formale Voraussetzung für die Auszahlung der Fördermittel durch die Förderstelle.

Die Entscheidung über Bewilligung und Auszahlung liegt bei den zuständigen Förderstellen (BAFA, KfW). Eine fachlich und formal korrekte Vorbereitung sowie die technische Begleitung durch einen eingetragenen Energieeffizienz-Experten schaffen die notwendige Grundlage für einen reibungslosen Förderprozess. Eine Garantie für die Bewilligung kann daraus nicht abgeleitet werden.

Häufige Fragen

Fragen zur Förderung

Nein. Die fachliche Vorbereitung, Antragstellung und Bestätigung übernehme ich als Energieeffizienz-Experte vollständig für Sie. Sie müssen sich lediglich einmalig als Antragsteller bei der Förderstelle registrieren, was in wenigen Minuten online möglich ist.
Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt werden. Bereits ein unterzeichneter Auftrag an einen Handwerker gilt als Maßnahmenbeginn, daher ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme entscheidend.
In der Regel nein. Nachträglich gestellte Anträge werden von BAFA und KfW nicht anerkannt. Ausnahmen gelten nur in sehr engen Grenzen. Wer bereits begonnen hat, verliert in den meisten Fällen den Förderanspruch.
In diesem Fall ist eine Förderung über BAFA oder KfW für die betreffende Maßnahme in der Regel nicht mehr möglich. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf. Für andere geplante Maßnahmen kann die Förderung dann noch regulär beantragt werden.
Ja. Einzelmaßnahmen können grundsätzlich auch ohne Sanierungsfahrplan gefördert werden. Mit einem iSFP erhöht sich jedoch die Förderquote um 5% je Maßnahme, und die maximale Fördersumme steigt von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit.
Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die Einbindung eines eingetragenen Energieeffizienz-Experten gesetzlich vorgeschrieben, sowohl für die Antragstellung als auch für die Bestätigung nach Umsetzung. Ohne Experten ist keine Förderung möglich.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein staatlich gefördertes Beratungsdokument, das alle sinnvollen Maßnahmen für Ihr Gebäude in Paketen darstellt. Wer Maßnahmen aus einem iSFP umsetzt, erhält 5% mehr Förderung und profitiert von einer höheren förderfähigen Investitionssumme.
Nein. Die Entscheidung über Bewilligung und Auszahlung liegt allein bei den zuständigen Förderstellen. Eine sorgfältige technische und formale Vorbereitung durch einen eingetragenen Experten ist jedoch die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung.
Die Kosten für die fachliche Begleitung im Förderprozess sind in vielen Fällen selbst förderfähig, insbesondere im Rahmen eines iSFP. Im ersten Gespräch bespreche ich mit Ihnen transparent, welche Kosten anfallen und wie viel davon durch Fördermittel abgedeckt werden kann.

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