Förderprogramme folgen klaren Regeln. Wer sie kennt, holt deutlich mehr heraus. Als eingetragener Energieeffizienz-Experte begleite ich Sie vom ersten Schritt bis zur Auszahlung.
Bis 50% der Beratungskosten gefördert
Bis 60.000 € förderfähige Kosten je WE
Bis 150.000 € je WE mit Tilgungszuschuss
Die Rolle des Energieeffizienz-Experten
Förderprogramme setzen eine fachlich und formal korrekte Vorbereitung voraus. Ohne die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist eine Förderung in vielen Fällen gar nicht möglich.
Objektive Bewertung der geplanten Maßnahmen, ohne Abhängigkeit von Handwerkern oder Herstellern. Klare Aussage darüber, welche Fördermöglichkeiten realistisch sind.
Vollständige technische Unterlagen als Grundlage für den Förderantrag. Die Dokumentation muss den Vorgaben der Förderstellen entsprechen. Das stelle ich sicher.
Nach Umsetzung der Maßnahmen erfolgt die fachliche Bestätigung durch mich als Energieeffizienz-Experten, die formale Voraussetzung für die Auszahlung der Fördermittel.
Nur Experten, die auf der offiziellen dena-Expertenliste eingetragen sind, dürfen Förderanträge bei BAFA und KfW stellen und die erforderlichen Bestätigungen ausstellen. Die Eintragung setzt eine anerkannte Ausbildung sowie regelmäßige Weiterbildungen voraus.
Was wird gefördert
Förderungen greifen in unterschiedlichen Bereichen, abhängig von Umfang der Sanierung und dem angestrebten Ziel.
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) können nicht nur die Sanierungsmaßnahmen selbst, sondern auch die Beratung, Antragstellung und fachliche Begleitung im Förderprozess mit bis zu 50% gefördert werden.
Gefördert werden gezielte Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, etwa Dämmung, neue Fenster oder Heizungsoptimierung. Förderfähig sind Investitionen bis 30.000 €, mit Sanierungsfahrplan sogar bis 60.000 € je Wohneinheit.
Bei einer ganzheitlichen Sanierung wird das Gebäude als Ganzes betrachtet. Die Förderung erfolgt über zinsgünstige KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss, abhängig vom erreichten Effizienzhausniveau bis zu 150.000 € je Wohneinheit.
Typische Förderhöhen
Je nach Maßnahme und Programm sind Zuschüsse in sehr unterschiedlicher Höhe möglich. Hier ein Überblick der gängigsten Einzelmaßnahmen.
Angaben beziehen sich auf den Zuschuss auf förderfähige Kosten gemäß BEG-Einzelmaßnahmen. Die zusätzlichen 5% Förderhöhe durch den iSFP mit schon mit eingerechnet. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Förderbedingungen von BAFA und KfW.
So läuft es ab
Förderungen folgen einer klaren Reihenfolge. Entscheidend ist, die einzelnen Schritte sinnvoll aufeinander abzustimmen. Ich begleite Sie dabei von Anfang bis Ende.
Gemeinsame Klärung, welche Sanierungsmaßnahmen grundsätzlich umgesetzt werden sollen, auf Basis einer unabhängigen fachlichen Einschätzung Ihrer Immobilie.
Fachliche Bewertung der geplanten Maßnahmen und Einordnung, welche Fördermöglichkeiten dafür in Frage kommen, mit konkreten Förderquoten und erreichbaren Beträgen.
Technische und formale Vorbereitung der Förderanträge als Grundlage für eine regelkonforme Umsetzung. Die Antragstellung erfolgt über die zuständige Förderstelle (BAFA oder KfW).
Begleitung der Umsetzung und fachliche Bestätigung nach Fertigstellung als formale Voraussetzung für die Auszahlung der Fördermittel durch die Förderstelle.
Die Entscheidung über Bewilligung und Auszahlung liegt bei den zuständigen Förderstellen (BAFA, KfW). Eine fachlich und formal korrekte Vorbereitung sowie die technische Begleitung durch einen eingetragenen Energieeffizienz-Experten schaffen die notwendige Grundlage für einen reibungslosen Förderprozess. Eine Garantie für die Bewilligung kann daraus nicht abgeleitet werden.
Häufige Fragen
Erfahren Sie, welche Förderungen für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Kostenlos und unverbindlich, ich melde mich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.