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Förderung für Sanierung und Modernisierung sichern

Je nach Vorhaben sind Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse in vier- bis fünfstelliger Höhe möglich.

Förderung für energetische Sanierung von Wohngebäuden – Beratung zu Zuschüssen und Förderprogrammen

Förderung für Sanierung und Modernisierung sichern

Je nach Vorhaben sind Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse in vier- bis fünfstelliger Höhe möglich.

Mehr Förderung? Mit Konzept und klarem Plan.

Förderprogramme folgen klaren technischen und formalen Vorgaben. Entscheidend ist nicht nur, was gefördert wird, sondern auch, wie Maßnahmen geplant, beantragt und umgesetzt werden. Eine fachliche Einordnung im Vorfeld sorgt für Klarheit und schafft eine verlässliche Grundlage für den weiteren Ablauf.

Die Rolle eines Energieeffizienz-Experten:

Unabhängige fachliche Einordnung und Beratung

Technische Prüfung und Dokumentation der geplanten Maßnahmen

Begleitung des Förderprozesses bis zur Umsetzung und Bestätigung

Was wird grundsätzlich gefördert?

Förderungen greifen in unterschiedlichen Bereichen – abhängig vom Umfang der Sanierung und dem angestrebten Ziel.

Förderung für energetische Sanierung

Beratung

Mit einem Sanierungsfahrplan können nicht nur Maßnahmen,
sondern auch Beratung, Antragstellung und fachliche Begleitung
im Förderprozess mit bis zu 50% gefördert werden.

Überblick über Förderprogramme und Zuschüsse für energetische Sanierungen von Wohngebäuden

Einzelmaßnahmen

Gefördert werden gezielte Maßnahmen
an Gebäudehülle und Anlagentechnik.
Förderfähig sind Investitionen bis
30.000 €, mit Sanierungsfahrplan
bis 60.000 € je Wohneinheit.

Förderung für energetische Sanierung von Wohngebäuden – Beratung zu Zuschüssen und Förderprogrammen

Effizienzhaus

Bei einer ganzheitlichen Sanierung
wird das Gebäude insgesamt betrachtet.
Die Förderung erfolgt über Kredite
mit Tilgungszuschuss –
bis 150.000 € je Wohneinheit.

So läuft eine Förderung typischerweise ab

Förderungen folgen einer klaren Reihenfolge. Entscheidend ist, die einzelnen Schritte sinnvoll aufeinander abzustimmen.

Die Entscheidung über Bewilligung und Auszahlung liegt bei den zuständigen Förderstellen. Eine fachlich und formal korrekte Vorbereitung sowie die technische Begleitung schaffen die notwendige Grundlage für einen reibungslosen Förderprozess.

Nein. Der Förderprozess wird fachlich begleitet – von der Einordnung der Maßnahmen über die Antragstellung bis zur Bestätigung nach Umsetzung. So ist sichergestellt, dass alle formalen und technischen Anforderungen berücksichtigt werden.

Die Antragstellung erfolgt vor der Beauftragung von Handwerksleistungen oder dem Beginn der Maßnahmen. Die richtige Reihenfolge ist entscheidend, damit Fördermittel nicht verloren gehen.

In der Regel ist eine nachträgliche Förderung nicht möglich. Förderanträge müssen vor Umsetzung gestellt werden. Eine frühzeitige Einordnung schafft hier Sicherheit.

Wurde eine Maßnahme bereits beauftragt oder begonnen, ist eine Förderung dafür meist ausgeschlossen. In vielen Fällen können jedoch weitere, noch nicht umgesetzte Maßnahmen geprüft werden.

Ja. Einzelmaßnahmen sind auch ohne iSFP förderfähig.
Mit iSFP erhalten Sie jedoch 5 % zusätzliche Förderung auf die jeweilige Maßnahme.

Nicht für jede Förderung ist eine fachliche Begleitung erforderlich. Für viele Programme – insbesondere bei umfangreicheren Maßnahmen oder ganzheitlichen Sanierungen – ist sie jedoch Voraussetzung.

Ja. Maßnahmen können einzeln oder kombiniert umgesetzt werden. Eine abgestimmte Planung hilft dabei, technische Zusammenhänge und mögliche Fördervorteile sinnvoll zu berücksichtigen.

Ein Sanierungsfahrplan schafft eine strukturierte Grundlage für geplante Maßnahmen. In vielen Fällen erleichtert er die Einordnung und kann zusätzliche Fördervorteile ermöglichen.

Nein. Die Entscheidung über Bewilligung und Auszahlung liegt bei den zuständigen Förderstellen. Eine fachlich und formal korrekte Vorbereitung ist jedoch die Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf.

Die Kosten hängen vom Umfang des Vorhabens ab. Teile der Beratung und Begleitung können selbst förderfähig sein. Eine transparente Einordnung erfolgt im Rahmen eines Erstgesprächs.

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