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Energieausweis – kurz erklärt

Energetische Bewertung des Gebäudes

Der Energieausweis zeigt den Energiebedarf oder Energieverbrauch eines Gebäudes und ordnet es einer Effizienzklasse von A+ bis H zu.

Transparenz für Käufer und Mieter

Bei Verkauf oder Vermietung ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben und ermöglicht eine schnelle Einschätzung der energetischen Qualität.

Grundlage für energetische Verbesserungen

Die Kennwerte geben einen Überblick über den energetischen Zustand und zeigen Potenzial für zukünftige Modernisierungen.

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Verbrauchsausweis

Grundlage sind die gemessenen Energieverbräuche der letzten drei Jahre. 
Er bildet das tatsächliche Nutzerverhalten ab.

Bedarfsausweis

Grundlage ist eine technische Bewertung von Gebäudehülle und Anlagentechnik.
Er ist unabhängig vom individuellen Nutzungsverhalten.

Welche Art des Energieausweises zulässig und sinnvoll ist, hängt vom Gebäudetyp, dem Baujahr und den vorhandenen Unterlagen ab. Die Auswahl erfolgt im Vorfeld auf Basis der jeweiligen Rahmenbedingungen, um einen rechtlich und fachlich passenden Energieausweis zu erstellen.

Energieausweise – Varianten & Leistungsumfang

Je nach Gebäudetyp und Datenlage unterscheiden sich Aufwand und Leistungsumfang bei der Erstellung eines Energieausweises.

Verbrauchsausweis

Datenaufnahme Eigentümer

79 €
  • Gesetzeskonformer Energieausweis
  • Erstellung durch Energieberater
  • Datenerfassung durch den Eigentümer
  • Zügige und strukturierte Bearbeitung

Verbrauchsausweis

mit Unterstützung

159 €
  • Gesetzeskonformer Energieausweis
  • Erstellung durch Energieberater
  • Datenerfassung durch Energieberater
  • Zügige und strukturierte Bearbeitung

Bedarfsausweis

Vor-Ort-Termin

Ab 599 €
  • Gesetzeskonformer Energieausweis
  • Erstellung durch Energieberater
  • Vor-Ort-Erfassung der Gebäudedaten
  • Zügige und strukturierte Bearbeitung

Ein Energieausweis ist erforderlich, wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder neu verpachtet wird. Auch bei Neubauten muss ein Energieausweis erstellt werden. In der Regel muss er bereits bei der Besichtigung vorliegen oder spätestens beim Vertragsabschluss übergeben werden.

Der Energieausweis ist kein Förderinstrument, sondern ein gesetzlicher Nachweis.
Für Förderprogramme oder konkrete Sanierungsentscheidungen ist in der Regel eine Energieberatung bzw. ein Sanierungsfahrplan (iSFP) erforderlich.

Nein.
Ein Energieausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes, enthält aber keinen Sanierungsplan. Er zeigt, wo ein Gebäude steht – nicht, wie es sinnvoll verbessert werden kann.

Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig, sofern am Gebäude keine grundlegenden energetischen Änderungen vorgenommen werden.

Energieausweise dürfen nur von qualifizierten und zugelassenen Fachpersonen ausgestellt werden, z. B. Energieberatern, Ingenieuren oder Architekten mit entsprechender Qualifikation.

Ja, grundsätzlich schon.
Rechtlich vorgeschrieben ist jedoch, dass der Energieausweis rechtzeitig vorliegt. Eine nachträgliche Erstellung kann bei Verkauf oder Vermietung zu Problemen oder Abmahnungen führen.

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