Energieausweis – kurz erklärt
Energetische Bewertung des Gebäudes
Der Energieausweis zeigt den Energiebedarf oder Energieverbrauch eines Gebäudes und ordnet es einer Effizienzklasse von A+ bis H zu.
Transparenz für Käufer und Mieter
Bei Verkauf oder Vermietung ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben und ermöglicht eine schnelle Einschätzung der energetischen Qualität.
Grundlage für energetische Verbesserungen
Die Kennwerte geben einen Überblick über den energetischen Zustand und zeigen Potenzial für zukünftige Modernisierungen.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Verbrauchsausweis
Grundlage sind die gemessenen Energieverbräuche der letzten drei Jahre.
Er bildet das tatsächliche Nutzerverhalten ab.
Bedarfsausweis
Grundlage ist eine technische Bewertung von Gebäudehülle und Anlagentechnik.
Er ist unabhängig vom individuellen Nutzungsverhalten.
Welche Art des Energieausweises zulässig und sinnvoll ist, hängt vom Gebäudetyp, dem Baujahr und den vorhandenen Unterlagen ab. Die Auswahl erfolgt im Vorfeld auf Basis der jeweiligen Rahmenbedingungen, um einen rechtlich und fachlich passenden Energieausweis zu erstellen.
Energieausweise – Varianten & Leistungsumfang
Je nach Gebäudetyp und Datenlage unterscheiden sich Aufwand und Leistungsumfang bei der Erstellung eines Energieausweises.
Verbrauchsausweis
Datenaufnahme Eigentümer
- Gesetzeskonformer Energieausweis
- Erstellung durch Energieberater
- Datenerfassung durch den Eigentümer
- Zügige und strukturierte Bearbeitung
Verbrauchsausweis
mit Unterstützung
- Gesetzeskonformer Energieausweis
- Erstellung durch Energieberater
- Datenerfassung durch Energieberater
- Zügige und strukturierte Bearbeitung
Bedarfsausweis
Vor-Ort-Termin
- Gesetzeskonformer Energieausweis
- Erstellung durch Energieberater
- Vor-Ort-Erfassung der Gebäudedaten
- Zügige und strukturierte Bearbeitung
Wann brauche ich einen Energieausweis?
Ein Energieausweis ist erforderlich, wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder neu verpachtet wird. Auch bei Neubauten muss ein Energieausweis erstellt werden. In der Regel muss er bereits bei der Besichtigung vorliegen oder spätestens beim Vertragsabschluss übergeben werden.
Reicht ein Energieausweis für Förderungen aus?
Der Energieausweis ist kein Förderinstrument, sondern ein gesetzlicher Nachweis.
Für Förderprogramme oder konkrete Sanierungsentscheidungen ist in der Regel eine Energieberatung bzw. ein Sanierungsfahrplan (iSFP) erforderlich.
Ist ein Energieausweis eine Sanierungsempfehlung?
Nein.
Ein Energieausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes, enthält aber keinen Sanierungsplan. Er zeigt, wo ein Gebäude steht – nicht, wie es sinnvoll verbessert werden kann.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig, sofern am Gebäude keine grundlegenden energetischen Änderungen vorgenommen werden.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Energieausweise dürfen nur von qualifizierten und zugelassenen Fachpersonen ausgestellt werden, z. B. Energieberatern, Ingenieuren oder Architekten mit entsprechender Qualifikation.
Kann ich den Energieausweis auch nachträglich erstellen lassen?
Ja, grundsätzlich schon.
Rechtlich vorgeschrieben ist jedoch, dass der Energieausweis rechtzeitig vorliegt. Eine nachträgliche Erstellung kann bei Verkauf oder Vermietung zu Problemen oder Abmahnungen führen.